Die Übergabe einer Immobilie erfolgt erst nach wirtschaftlichem Übergang, sprich nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch und Ihrer Kaufpreiszahlung an den Verkäufer. Die Übergabe markiert den Zeitpunkt, an dem Sie als Käufer offiziell alle Rechten und Pflichten vom Verkäufer übernehmen.
Für die Übergabe treffen Sie sich mit dem Verkäufer vor Ort und halten schriftlich in Form eines Übergabeprotokolls den Zustand der Immobilie, alle Zählerstände sowie die übergebenen Schlüssel fest. Das Protokoll wird im Anschluss von beiden Parteien unterzeichnet, alle Schlüssel und wichtige Unterlagen (z. B. Energieausweis, Versicherungsunterlagen, Baupläne, Unterlagen der Energieversorger) werden vom Verkäufer an Sie ausgehändigt.