Maklerprovisionen dürfen ab sofort aufgeteilt werden

14. Januar 2021

Die Volksbank Schermbeck informiert

Immobilienkäufer aufgepasst – Maklerprovisionen dürfen ab sofort aufgeteilt werden

Eine wichtige Änderung für Käufer und Verkäufer von Immobilien ist jetzt rechtskräftig geworden – das Bestellerprinzip. Was bei Mietobjekten schon seit längerem bekannt ist, greift ab sofort auch beim Kauf von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen. Bestellerprinzip bedeutet: Derjenige, der den Immobilienmakler beauftragt, zahlt erstmal vollständig die gesamte vereinbarte Vermittlungsprovision. Davon darf er dann – gegen den entsprechenden Nachweis – maxial 50 % an den Vertragspartner weitergeben. Ab sofort braucht also nicht mehr allein der Käufer eines Grundstückes, eines Hauses oder auch einer Wohnung die Vermittlungsprovision zahlen. Auch der Verkäufer ist jetzt mit im Boot und trägt einen Teil der Vermittlungsprovision mit.

Dass die zahlreichen Leistungen eines guten Maklers ihren Preis wert sind, wird beim genauen Hinschauen schnell klar.

Mit seiner langjährigen Expertise ermittelt er den Wert des Objektes. Hier fließen Vergleichswerte, Ausstattungsmerkmale, Art und Lage des Grundstücks oder Besonderheiten mit in die Wertermittlung ein. Auch wenn immer mehr online-Bewertungsprogramme um Aufmerksamkeit werben, kalkulieren diese doch nur grobe Schätzwerte mit hohen Preisspannen. Hier liefert ein Wertgutachten eines ausgebildeten Maklers mit genauer Marktkenntnis realistische Verkehrswerte, also Preise. Dieses Wertgutachten schützt also den Käufer vor Mondpreisen und erhöht gleichzeitig seine Chancen auf eine solide Finanzierung.

Ein umfangreiches Exposé mit genauen Beschreibungen und Berechnungen zum Traumobjekt oder der Energieausweis gehört wie selbstverständlich zu einer guten Vermittlung dazu. Damit stellt nicht nur der Verkäufer sein Haus oder Grundstück gut vor, der Käufer kann diese Unterlagen direkt bei seiner Hausbank vorlegen und damit Finanzierungszusagen erheblich beschleunigen. Dass der Makler dabei die umfangreichen gesetzlichen Anforderungen der Wohnbaufinanzierung kennt und berücksichtigt, ist eine Selbstverständlichkeit für jeden guten und seriösen Vermittler.

Geht es dann an die eigentliche Vermittlung, stehen Besichtigungen an, Preisverhandlungen werden geführt, Bonitätsnachweise und Finanzierungszusagen werden eingeholt, Notartermine müssen koordiniert und begleitet werden. Immer wieder ist der Immobilienmakler hier professioneller Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer und darauf bedacht, die Interessen beider Seiten auszugleichen. Vertrauen Sie als Verkäufer hier auf nur auf Profis. Langjährige Erfahrung, das Know-How zum professionellen Verkauf inkl. sachverständigen Wertermittlung, emphatische Koordination der Termine und Gespräche, eigenständige Beibringung von notwendigen Unterlagen, Einholung der Bonität des Käufers sind notwendige Leistungen, die Kosten mit sich bringen und einen deutlichen Mehrwert darstellen.

„Wir verkaufen zu Höchstpreisen“ – „Provisionsfrei für Verkäufer“ – „Onlinebewertung, kostenlos, schnell und anonym“ – solche oder so ähnliche Slogans sollten Warnhinweis genug sein, die gehegte und gepflegte Immobilie nicht in eine falsche Betreuung zu geben. Denn auch Käufer merken sich diese überzogenen Versprechen und fühlen sich eher unfair beraten.

Setzen Sie hier auf die Immobilienprofis der Volksbank Schermbeck! Das Team der Immobilienabteilung besteht aus erfahrenen Sachverständigen mit genauer Marktkenntnis und den Leistungen einer starken regionalen Volksbank im Rücken.

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