- Laufzeit wählbar
- Fester Zinssatz über die gesamte Laufzeit
- Jährliche Zinsausschüttung
Sparbrief
KlimaSparbrief der Volksbank Schermbeck
Der Klassiker im Mehrwert
Das im KlimaSparbrief angelegte Geld wird von der Volksbank Schermbeck eG zur Finanzierung erneuerbarer Energien oder energetischer Sanierungen genutzt – und das vor Ort. So werden Gebäudedämmungen, Photovoltaik-Anlagen oder Wärmepumpen finanziert, die in unserer Region von Privatpersonen installiert werden. Dabei stellt die Volksbank Schermbeck eG sicher, dass mindestens so viele Gelder in Projekte der erneuerbaren Energien oder energetische Sanierungen fließen, wie im KlimaSparbrief angelegt worden sind.
Ihre Vorteile
- Eine indirekte Investition in den Umweltschutz vor Ort
- Attraktiver Festzins über die gesamte Laufzeit
- Fester Anlagebetrag mit garantierter Rückzahlung
- Zinszahlungen jeweils zum Jahresende
- Kein Kursrisiko
Der Klassiker mit der guten Verzinsung
Mit dem Sparbrief Ihrer Volksbank Schermbeck eG sind Sie auf der sicheren Seite. Sie entscheiden, wie lange Ihr Geld an der Seite liegen soll. Dafür gibt es jedes Jahr ordentliche Zinsen und zum Ende der Laufzeit das eingezahlte Kapital zurück – garantiert.
- Attraktiver Festzins über die gesamte Laufzeit
- Fester Anlagebetrag mit garantierter Rückzahlung
- Zinszahlungen jeweils zum Jahresende
- Kein Kursrisiko
Konditionen
Anlagezeitraum | Anlagebetrag | Zinssatz | |
1 Jahr | ab 500 € | 1,85% p.a. | |
1 Jahr | ab 25.000 € | 2,10% p.a. | |
2 Jahre | ab 500 € | 2,10% p.a. | |
2 Jahre | ab 25.000 € | 2,35% p.a. | |
5 Jahre | ab 500 € | 2,10% p.a. | |
5 Jahre | ab 25.000 € | 2,35% p.a. | |
KlimaSparbrief | 7 Jahre | 2,35% p.a. |
Die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. BVR
Sicher und verlässlich seit über 75 Jahren!
Ihre Einlagen abei der Volksbank Schermbeck eG sind über die Sicherungseinrichtung des BVR in vollem Umfang ohne betragsmäßige Begrenzung zu 100% geschützt!
Über den Einlagenschutz hinaus praktiziert diese Sicherungseinrichtung auch den sogenannten Institutsschutz. Befindet sich eine Bank in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, wird Sie durch die Sicherungseinrichtung aufgefangen und saniert.
Geschützt sind die Einlagen von Nichtbanken (wie zum Beispiel Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen und Sichteinlagen), sowie die Inhaberschutzverschreibungen im Besitz von Nichtbanken.
Seit ihrem Bestehen im Jahr 1934 hat:
- noch keine Kunde einer der Sicherungseinrichtung angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen erlitten,
- mussten noch nie Einleger entschädigt werden, weil es aufgrund des praktizierten Institutsschutzes noch nie zu einem Entschädigungsfall gekommen ist,
- hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.
Weiter Informationen zur Sicherungseinrichtung des BVR erhalten Sie im auf folgenden Seiten: www.bvr-institutssicherung.de und www.bvr.de/SE .