Basel III & Rating

Transparentes und faires Ratingverfahren

Ein gutes Rating Ihres Unternehmens hat positive Auswirkungen auf Ihre Kreditkonditionen. Ratingverfahren zur Kreditvergabe und -überwachung gibt es schon lange. Bereits mit Basel II sind 2007 europaweit einheitliche Anforderungen definiert worden. Sie profitieren dadurch von einer fairen und transparenten Ermittlung Ihrer Kreditkonditionen.

Faire Verfahren für Kreditvergabe

Rating als Grundlage

Eine faire Kreditvergabe braucht nachvollziehbare Kriterien. Wir bewerten Ihr Unternehmen nach einem standardisierten Ratingverfahren und analysieren damit geschäftliche Chancen und Risiken. Das Ratingergebnis entscheidet über die möglichen Konditionen für Ihren Kredit. Das Ratingverfahren ist dabei je nach Branche und Unternehmensgröße unterschiedlich, damit für Ihr Unternehmen auch wirklich maßgeschneiderte Richtlinien gelten.

Richtlinien für Banken

Die Richtlinien "Basel I", "Basel II" und "Basel III" regeln für Kreditinstitute die Anforderungen an das Eigenkapital. Je nach Ausfallrisiko muss die Bank einen Kredit entsprechend mit Eigenmitteln unterlegen können. Das hat direkte Auswirkungen auf die Konditionen für Ihren Kredit. Das Verfahren zur Einschätzung des Ausfallrisikos des Kredits ist das Rating für Unternehmen. Auch hier gibt es Vorschriften, wie dieses gestaltet sein muss. Mit dem VR-Rating bieten wir ein bewährtes und den Vorgaben entsprechendes Rating an.

Faires Ratingverfahren

  • Standardisiertes Verfahren: Das Rating erfasst standardisiert Merkmale rund um das Unternehmen.
  • Vier-Augen-Prinzip: Zwei Bankberater bewerten Ihr Unternehmen unabhängig voneinander.
  • Unternehmensspezifisch: Je nach Branche und Unternehmensgröße gibt es unterschiedliche Bewertungskriterien.

Anforderungen an Banken durch Basel-Regeln

EU-Richtlinie für Banken

Wenn Kredite mit hohem Risiko nicht durch ausreichend Eigenkapital der Bank abgesichert sind, kann es passieren, dass die Bank selbst in finanzielle Schwierigkeiten gerät. So kamen in der Vergangenheit Banken in Not, die zu viele "notleidende Kredite" in ihrer Bilanz hatten. Sie konnten sich nicht mehr aus eigener Kraft stabilisieren und mussten durch staatliche Mittel gerettet werden. Die Europäische Union hat deshalb eine Richtlinie für Eigenkapitalanforderungen bei Kreditinstituten erlassen und sie nach den Erfahrungen mit der Finanzkrise noch einmal durch neue Bestimmungen ergänzt.

Basel I, II und III

  • Basel I: Bereits in den 1980er-Jahren wurden vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Vorschläge zu Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute erarbeitet. Sie sahen vor, dass Banken mindestens 8 Prozent Eigenkapital halten müssen.
  • Basel II: Auf Basel I aufbauend wurden die Regelungen konkretisiert. So sollte sich das geforderte Eigenkapital, mit dem die Bank einen Kredit unterlegen muss, noch stärker am tatsächlichen Risiko orientieren. Auf diesen Regeln basiert die EU-Richtlinie von 2007. Ziel von Basel II war es unter anderem, die Risiken auch in den Zinsen einzupreisen.
  • Basel III: Das Basler Gremium hat nach den Erfahrungen mit der Finanzkrise neue Vorschläge erarbeitet. Sie richten den Fokus verstärkt auf die Definition von Eigenkapital. Banken müssen demnach ihre Eigenkapitalquote sukzessive erhöhen. Zwischen 2016 und 2019 müssen sie einen Kapitalpuffer von zusätzlich 2,5 Prozent anlegen. Auch die Mindestkernkapitalquote steigt von 4,5 Prozent (2013) auf 6 Prozent. Dieses Ziel musste bereits 2015 erreicht sein.

Mindestkapitalanforderungen nach Basel III

Mit der Einführung der "Basel-III-Regeln", die seit 2013 bis 2019 schrittweise umgesetzt werden, müssen Kreditinstitute höhere Eigenkapitalanforderungen als bisher erfüllen. Die strengeren Regeln sollen bewirken, dass Kreditinstitute sich im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können.

Übersicht über die Mindestkapitalanforderungen

  2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Hartes Kernkapital 3,5 % 4,0 % 4,5 % 4,5 % 4,5 % 4,5 % 4,5 %
Kapitalerhaltungspuffer - - - 0,625 % 1,25 % 1,875 % 2,5 %
Hartes Kernkapital gesamt 3,5 % 4,0 % 4,5 % 5,125 % 5,75 % 6,375 % 7,0 %
Abzüge vom harten Kernkapital - 20 40 60 80 100 100
Mindestkernkapitalquote 4,5 % 5,5 % 6,0 % 6,0 % 6,0 % 6,0 % 6,0 %
Gesamte Eigenkapitalquote (inkl. Ergänzungskapital) 8,0 % 8,0 % 8,0 % 8,0 % 8,0 % 8,0 % 8,0 %
Gesamte Eigenkapitalquote plus Risikopuffer 8,0 % 8,0 % 8,0 % 8,625 % 9,25 % 9,875 % 10,5 %

Bewertung von Unternehmen durch Ratingverfahren

Ratingverfahren im Detail

Ein international operierendes Unternehmen verfolgt natürlich andere Geschäftsziele als ein lokales Dienstleistungsunternehmen. Das VR-Rating umfasst deshalb mehrere VR-Ratingverfahren. Diese berücksichtigen die Besonderheiten der jeweiligen Zielgruppen.

Überblick über die VR-Ratingverfahren für Firmenkunden

VR-Rating Gewerbekunden/Freiberufler Gewerbetreibende bis 500.000 EUR Umsatz, Freiberufler ohne Umsatzgrenze
VR-Rating Mittelstand Unternehmen von 500.000 EUR bis 6 Mio. EUR Umsatz
VR-Rating Oberer Mittelstand Unternehmen von 6 Mio. EUR bis 1 Mrd. EUR Umsatz
VR-Rating Großkunden
Unternehmen über 1 Mrd. EUR Umsatz
VR-Rating Not-for-Profit-Organisationen Nicht gewinnorientierte Organisationen
Existenzgründer Derzeit gibt es noch kein eigenes Modell für Existenzgründer.
VR-Rating Agrar Für Unternehmen, die ihren Umsatz überwiegend im landwirtschaftlichen Bereich erzielen
VR-Firmenkundenschnellrating Automatisiertes Verfahren für alle Firmenkunden und gewerblichen Kunden unterhalb einer bankenindividuell wählbaren Anwendungsgrenze in Abhängigkeit von der Gesamtbewilligung
VR-Rating Erneuerbare Energien Rating für Projekte im Bereich Erneuerbare Energien
IMMO VR-Rating Für natürliche oder juristische Personen, die überwiegend in der Immobilienwirtschaft tätig sind

Bewertung der Geschäftszahlen

Als Firmenkunde reichen Sie mit Ihrem Kreditantrag auch Geschäftszahlen ein, zum Beispiel Jahresabschlüsse und Einnahmeüberschussrechnungen. Ihr Berater analysiert diese quantitativen Merkmale und bewertet mithilfe eines Kennzahlenkatalogs die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens. Die quantitativen Faktoren des Ratingverfahrens bilden den ersten Teil des Ergebnisses.


Der zweite Teil ergibt sich aus der Beurteilung qualitativer Merkmale, die unter anderem mit Hilfe eines Fragebogens ermittelt werden. Folgende Bereiche spielen hier eine Rolle:

  • Jahresabschluss,
  • betriebswirtschaftliche Auswertungen,
  • Kontoführung,
  • Markt,
  • Planung,
  • Unternehmen und Management.

Kriterien für das Rating von Unternehmen

Eine Bank, die ein Ratingverfahren einsetzt, ordnet einem Unternehmen auf Basis verschiedener Unternehmer- und/oder geschäftsspezifischer Merkmale eine Ratingklasse zu. Die verschiedenen Ratingklassen stehen jeweils für eine feste Ausfallwahrscheinlichkeit. Diese bestimmt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kunde innerhalb der anschließenden 12 Monate nach dem Rating seiner Zahlungsverpflichtung nicht bzw. nicht mehr vollständig nachkommen kann. Grundlage für die Bewertung sind unter anderem die Jahresabschlussunterlagen, die Sie mit Ihrem Kreditantrag einreichen.

Ausnahmeregelung für die Ratingnote

Im Ausnahmefall – der dann gut dokumentiert sein muss – kann Ihr Berater die ermittelte Ratingklasse anpassen. Dieses Verfahren wird als "Override" bezeichnet. Möglich ist diese Anpassung bei allen oben genannten VR-Ratingverfahren für Firmenkunden, mit Ausnahme des VR-Firmenkundenschnellratings.

Ablauf und Ergebnis des Verfahrens

So läuft das Rating für Unternehmen ab

Um ein sicheres und faires Ratingverfahren zu gewährleisten, läuft der Prozess stark standardisiert ab.

  • Vier-Augen-Prinzip: Zwei Bankberater bewerten Ihr Unternehmen anhand der quantitativen und qualitativen Merkmale unabhängig voneinander.
  • Ratingklasse: Das Ergebnis ist eine Ratingklasse, die über Ihre konkreten Kreditkonditionen entscheidet.
  • BaFin-Kontrolle: Das Ratingverfahren wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft und analysiert.

Kreditkonditionen: Das Rating zeigt die Ausfallwahrscheinlichkeit

Aus dem Ratingergebnis wird die entsprechende Ratingklasse abgeleitet. Sie zeigt, wie hoch die Ausfallwahrscheinlichkeit ist, also die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kredit nicht zurückgezahlt werden kann. Zeigt die Ratingklasse ein hohes Ausfallrisiko an, muss die Bank ausreichend Eigenkapital unterlegen, um für sich selbst das Ausfallrisiko zu kompensieren. In Ihren Kreditkonditionen macht sich dies über höhere Zinsen bemerkbar, da die Kosten für die Gegenfinanzierung für die Bank auch höher sind.

BVR-Masterskala: Ausfallwahrscheinlichkeiten nach Klassen

Rating-Klasse Ausfallrate in Prozent
1a 0,07
1b 0,10
1c 0,15
1d 0,23
1e 0,35
2a 0,50
2b 0,75
2c 1,10
2d 1,70
2e 2,60
3a 4,00
3b 6,00
3c 9,00
3d 13,50
3e 30,00