- Branchenindividuelle Rating-Modelle
- VR-Firmenkundenschnellrating
- Vier-Augen-Bewertung
Basel III & Rating
Transparentes und faires Ratingverfahren
Ein gutes Rating Ihres Unternehmens hat positive Auswirkungen auf Ihre Kreditkonditionen. Ratingverfahren zur Kreditvergabe und -überwachung gibt es schon lange. Bereits mit Basel II sind 2007 europaweit einheitliche Anforderungen definiert worden. Sie profitieren dadurch von einer fairen und transparenten Ermittlung Ihrer Kreditkonditionen.
Faire Verfahren für Kreditvergabe
Rating als Grundlage
Eine faire Kreditvergabe braucht nachvollziehbare Kriterien. Wir bewerten Ihr Unternehmen nach einem standardisierten Ratingverfahren und analysieren damit geschäftliche Chancen und Risiken. Das Ratingergebnis entscheidet über die möglichen Konditionen für Ihren Kredit. Das Ratingverfahren ist dabei je nach Branche und Unternehmensgröße unterschiedlich, damit für Ihr Unternehmen auch wirklich maßgeschneiderte Richtlinien gelten.
Richtlinien für Banken
Die Richtlinien "Basel I", "Basel II" und "Basel III" regeln für Kreditinstitute die Anforderungen an das Eigenkapital. Je nach Ausfallrisiko muss die Bank einen Kredit entsprechend mit Eigenmitteln unterlegen können. Das hat direkte Auswirkungen auf die Konditionen für Ihren Kredit. Das Verfahren zur Einschätzung des Ausfallrisikos des Kredits ist das Rating für Unternehmen. Auch hier gibt es Vorschriften, wie dieses gestaltet sein muss. Mit dem VR-Rating bieten wir ein bewährtes und den Vorgaben entsprechendes Rating an.
Faires Ratingverfahren
- Standardisiertes Verfahren: Das Rating erfasst standardisiert Merkmale rund um das Unternehmen.
- Vier-Augen-Prinzip: Zwei Bankberater bewerten Ihr Unternehmen unabhängig voneinander.
- Unternehmensspezifisch: Je nach Branche und Unternehmensgröße gibt es unterschiedliche Bewertungskriterien.
Anforderungen an Banken durch Basel-Regeln
EU-Richtlinie für Banken
Wenn Kredite mit hohem Risiko nicht durch ausreichend Eigenkapital der Bank abgesichert sind, kann es passieren, dass die Bank selbst in finanzielle Schwierigkeiten gerät. So kamen in der Vergangenheit Banken in Not, die zu viele "notleidende Kredite" in ihrer Bilanz hatten. Sie konnten sich nicht mehr aus eigener Kraft stabilisieren und mussten durch staatliche Mittel gerettet werden. Die Europäische Union hat deshalb eine Richtlinie für Eigenkapitalanforderungen bei Kreditinstituten erlassen und sie nach den Erfahrungen mit der Finanzkrise noch einmal durch neue Bestimmungen ergänzt.
Basel I, II und III
- Basel I: Bereits in den 1980er-Jahren wurden vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Vorschläge zu Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute erarbeitet. Sie sahen vor, dass Banken mindestens 8 Prozent Eigenkapital halten müssen.
- Basel II: Auf Basel I aufbauend wurden die Regelungen konkretisiert. So sollte sich das geforderte Eigenkapital, mit dem die Bank einen Kredit unterlegen muss, noch stärker am tatsächlichen Risiko orientieren. Auf diesen Regeln basiert die EU-Richtlinie von 2007. Ziel von Basel II war es unter anderem, die Risiken auch in den Zinsen einzupreisen.
- Basel III: Das Basler Gremium hat nach den Erfahrungen mit der Finanzkrise neue Vorschläge erarbeitet. Sie richten den Fokus verstärkt auf die Definition von Eigenkapital. Banken müssen demnach ihre Eigenkapitalquote sukzessive erhöhen. Zwischen 2016 und 2019 müssen sie einen Kapitalpuffer von zusätzlich 2,5 Prozent anlegen. Auch die Mindestkernkapitalquote steigt von 4,5 Prozent (2013) auf 6 Prozent. Dieses Ziel musste bereits 2015 erreicht sein.
Mindestkapitalanforderungen nach Basel III
Mit der Einführung der "Basel-III-Regeln", die seit 2013 bis 2019 schrittweise umgesetzt werden, müssen Kreditinstitute höhere Eigenkapitalanforderungen als bisher erfüllen. Die strengeren Regeln sollen bewirken, dass Kreditinstitute sich im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können.
Übersicht über die Mindestkapitalanforderungen
2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Hartes Kernkapital | 3,5 % | 4,0 % | 4,5 % | 4,5 % | 4,5 % | 4,5 % | 4,5 % |
Kapitalerhaltungspuffer | - | - | - | 0,625 % | 1,25 % | 1,875 % | 2,5 % |
Hartes Kernkapital gesamt | 3,5 % | 4,0 % | 4,5 % | 5,125 % | 5,75 % | 6,375 % | 7,0 % |
Abzüge vom harten Kernkapital | - | 20 | 40 | 60 | 80 | 100 | 100 |
Mindestkernkapitalquote | 4,5 % | 5,5 % | 6,0 % | 6,0 % | 6,0 % | 6,0 % | 6,0 % |
Gesamte Eigenkapitalquote (inkl. Ergänzungskapital) | 8,0 % | 8,0 % | 8,0 % | 8,0 % | 8,0 % | 8,0 % | 8,0 % |
Gesamte Eigenkapitalquote plus Risikopuffer | 8,0 % | 8,0 % | 8,0 % | 8,625 % | 9,25 % | 9,875 % | 10,5 % |
Bewertung von Unternehmen durch Ratingverfahren
Ratingverfahren im Detail
Ein international operierendes Unternehmen verfolgt natürlich andere Geschäftsziele als ein lokales Dienstleistungsunternehmen. Das VR-Rating umfasst deshalb mehrere VR-Ratingverfahren. Diese berücksichtigen die Besonderheiten der jeweiligen Zielgruppen.
Überblick über die VR-Ratingverfahren für Firmenkunden
VR-Rating Gewerbekunden/Freiberufler | Gewerbetreibende bis 500.000 EUR Umsatz, Freiberufler ohne Umsatzgrenze |
VR-Rating Mittelstand | Unternehmen von 500.000 EUR bis 6 Mio. EUR Umsatz |
VR-Rating Oberer Mittelstand | Unternehmen von 6 Mio. EUR bis 1 Mrd. EUR Umsatz |
VR-Rating Großkunden |
Unternehmen über 1 Mrd. EUR Umsatz |
VR-Rating Not-for-Profit-Organisationen | Nicht gewinnorientierte Organisationen |
Existenzgründer | Derzeit gibt es noch kein eigenes Modell für Existenzgründer. |
VR-Rating Agrar | Für Unternehmen, die ihren Umsatz überwiegend im landwirtschaftlichen Bereich erzielen |
VR-Firmenkundenschnellrating | Automatisiertes Verfahren für alle Firmenkunden und gewerblichen Kunden unterhalb einer bankenindividuell wählbaren Anwendungsgrenze in Abhängigkeit von der Gesamtbewilligung |
VR-Rating Erneuerbare Energien | Rating für Projekte im Bereich Erneuerbare Energien |
IMMO VR-Rating | Für natürliche oder juristische Personen, die überwiegend in der Immobilienwirtschaft tätig sind |
Bewertung der Geschäftszahlen
Als Firmenkunde reichen Sie mit Ihrem Kreditantrag auch Geschäftszahlen ein, zum Beispiel Jahresabschlüsse und Einnahmeüberschussrechnungen. Ihr Berater analysiert diese quantitativen Merkmale und bewertet mithilfe eines Kennzahlenkatalogs die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens. Die quantitativen Faktoren des Ratingverfahrens bilden den ersten Teil des Ergebnisses.
Der zweite Teil ergibt sich aus der Beurteilung qualitativer Merkmale, die unter anderem mit Hilfe eines Fragebogens ermittelt werden. Folgende Bereiche spielen hier eine Rolle:
- Jahresabschluss,
- betriebswirtschaftliche Auswertungen,
- Kontoführung,
- Markt,
- Planung,
- Unternehmen und Management.
Kriterien für das Rating von Unternehmen
Eine Bank, die ein Ratingverfahren einsetzt, ordnet einem Unternehmen auf Basis verschiedener Unternehmer- und/oder geschäftsspezifischer Merkmale eine Ratingklasse zu. Die verschiedenen Ratingklassen stehen jeweils für eine feste Ausfallwahrscheinlichkeit. Diese bestimmt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kunde innerhalb der anschließenden 12 Monate nach dem Rating seiner Zahlungsverpflichtung nicht bzw. nicht mehr vollständig nachkommen kann. Grundlage für die Bewertung sind unter anderem die Jahresabschlussunterlagen, die Sie mit Ihrem Kreditantrag einreichen.
Ausnahmeregelung für die Ratingnote
Im Ausnahmefall – der dann gut dokumentiert sein muss – kann Ihr Berater die ermittelte Ratingklasse anpassen. Dieses Verfahren wird als "Override" bezeichnet. Möglich ist diese Anpassung bei allen oben genannten VR-Ratingverfahren für Firmenkunden, mit Ausnahme des VR-Firmenkundenschnellratings.
Ablauf und Ergebnis des Verfahrens
So läuft das Rating für Unternehmen ab
Um ein sicheres und faires Ratingverfahren zu gewährleisten, läuft der Prozess stark standardisiert ab.
- Vier-Augen-Prinzip: Zwei Bankberater bewerten Ihr Unternehmen anhand der quantitativen und qualitativen Merkmale unabhängig voneinander.
- Ratingklasse: Das Ergebnis ist eine Ratingklasse, die über Ihre konkreten Kreditkonditionen entscheidet.
- BaFin-Kontrolle: Das Ratingverfahren wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft und analysiert.
Kreditkonditionen: Das Rating zeigt die Ausfallwahrscheinlichkeit
Aus dem Ratingergebnis wird die entsprechende Ratingklasse abgeleitet. Sie zeigt, wie hoch die Ausfallwahrscheinlichkeit ist, also die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kredit nicht zurückgezahlt werden kann. Zeigt die Ratingklasse ein hohes Ausfallrisiko an, muss die Bank ausreichend Eigenkapital unterlegen, um für sich selbst das Ausfallrisiko zu kompensieren. In Ihren Kreditkonditionen macht sich dies über höhere Zinsen bemerkbar, da die Kosten für die Gegenfinanzierung für die Bank auch höher sind.
BVR-Masterskala: Ausfallwahrscheinlichkeiten nach Klassen
Rating-Klasse | Ausfallrate in Prozent |
---|---|
1a | 0,07 |
1b | 0,10 |
1c | 0,15 |
1d | 0,23 |
1e | 0,35 |
2a | 0,50 |
2b | 0,75 |
2c | 1,10 |
2d | 1,70 |
2e | 2,60 |
3a | 4,00 |
3b | 6,00 |
3c | 9,00 |
3d | 13,50 |
3e | 30,00 |