Nicole Dembowski
Vermögensberaterin / Zertifizierte Estate Planner ADG/
Personalreferentin und Ausbilderin
Telefonnummer 02853 98-23
Vermögensberaterin | Zertifizierte Estate Planner ADG
Meine Rolle in der Bank bringt es mit sich, dass ich mit meinen Kundinnen und Kunden in Worst-Case-Szenarien denke. Das hört sich schlimmer an, als es ist. Aber wer denkt schon gerne freiwillig über Krankheit, Unfall und Tod nach? Deshalb habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, daran zu erinnern, dass es wichtig ist, vorbereitet zu sein und handlungsfähig zu bleiben, zum Beispiel mit einer Bankvollmacht. Eine repräsentative Befragung hat 2022 ergeben, dass weniger als die Hälfte der Erwachsenen einem nahen Angehörigen oder einer Vertrauensperson eine Bankvollmacht ausgestellt hat. Warum dieser kleine Aufwand längst Routine ist im GenerationenDialog der Volksbank Schermbeck, schauen wir uns in diesem Blogbeitrag genauer an.
Niemand plant es ein, in einen Unfall verwickelt zu werden, einen Schlaganfall zu erleiden oder bei einer Routine-OP Komplikationen zu erleben. Und trotzdem kann es jede und jeden treffen. Bankvollmachten werden in Deutschland nicht registriert. Andere Verfügungen werden im Zentralen Vorsorgeregister der Notarkammer hinterlegt. Wenn man sich vor Augen führt, dass dort 2025 über 162.000 Mal von offizieller Stelle nach Vorsorgeunterlagen gefragt wurde, wird deutlich: Es kommt ziemlich oft vor, dass Bevollmächtigte gesucht werden – bevor jemand durch ein Betreuungsgericht öffentlich bestellt wird. Also durchschnittlich 445 Mal pro Tag. Das lässt auch Rückschlüsse darauf zu, wie oft eine Bankvollmacht gebraucht wird.
Wenn keine Bankvollmacht vorliegt, sammeln sich bald Rechnungen und Mahnungen an etwa für Krankenhauszuzahlungen, Krankentransport, Kurzzeitpflege und vieles andere. Dann können noch nicht mal Ehepartner Überweisungen vornehmen und Rechnungen bezahlen. Das Ehegattennotvertretungsrecht betrifft nur die Gesundheitssorge, aber keine Bankgeschäfte. Dieses Notvertretungsrecht gibt es seit 2023. Dadurch können Ehepartner vorübergehend für sechs Monate bei Gesundheitsfragen auch ohne Vorsorgevollmacht entscheiden. Aber eben nicht für finanzielle Angelegenheiten.
Nicht für einen schwer Erkrankten handeln zu können, ist schon im Privatleben unangenehm; ganz besonders betrifft es Unternehmerinnen und Unternehmer: Dann geht es um die Gehälter von Angestellten, um Lieferantenrechnungen und Steuerzahlungen. Im schlimmsten Fall kommt der Betrieb zum Erliegen. Deshalb ist es wichtig, sich Gedanken zu machen: Wer könnte dann, wenn ich selbst nicht handeln kann oder nicht ansprechbar bin, meine Bankgeschäfte für mich regeln?
Für mich ist die wichtigste Frage: Wem vertraue ich so, dass ich mein Geld und meine Unterlagen in dessen Hände gebe? Am besten ist das jemand, der genau weiß, wie ich „ticke“ und den ich gut kenne. Denn es besteht immer die Gefahr, dass Vollmachten missbraucht werden. Da immer mehr Menschen Vollmachten ausstellen – und das ist wichtig und gut so – steigt auch die Gefahr, dass sich Betrüger das Vertrauen von vulnerablen Personen gezielt erschleichen. Wer sich unsicher ist: Lieber nicht aus der Not heraus entscheiden, sondern mit Bedacht. Denn mit einer Vollmacht kann jemand all die Dinge tun, die ich auch selbst mit meinem Geld tun kann.
Die Bankvollmacht auszustellen ist unkompliziert: Bei einem Termin in der Bank – am besten gemeinsam – reicht ein gültiger Personalausweis. Dann wird entschieden, für welche Konten die Vollmacht gelten soll. Sie ist sofort gültig, damit im Fall von Krankheit alles Finanzielle nahtlos weiterlaufen kann. Alternativ können Sie die Erteilung einer Vollmacht auch bequem über das Onlinebanking veranlassen. Dort finden Sie zudem eine Übersicht über die von Ihnen erteilten sowie die Ihnen erteilten Vollmachen.
Eine Bankvollmacht gilt in der Regel über den Tod hinaus. In Deutschland sterben jährlich rund eine Million Menschen. Liegt für einen Verstorbenen keine Bankvollmacht vor, werden Konten vorerst eingefroren, bis ein offizieller Erbnachweis vorliegt. Das kann Wochen und häufig sogar Monate dauern. Zum Beispiel eingerichtete Daueraufträge können dann nicht gestoppt werden.
Für mich ist die wichtigste Frage: Wem vertraue ich so, dass ich mein Geld und meine Unterlagen in dessen Hände gebe? Am besten ist das jemand, der genau weiß, wie ich „ticke“ und den ich gut kenne. Denn es besteht immer die Gefahr, dass Vollmachten missbraucht werden. Da immer mehr Menschen Vollmachten ausstellen – und das ist wichtig und gut so – steigt auch die Gefahr, dass sich Betrüger das Vertrauen von vulnerablen Personen gezielt erschleichen. Wer sich unsicher ist: Lieber nicht aus der Not heraus entscheiden, sondern mit Bedacht. Denn mit einer Vollmacht kann jemand all die Dinge tun, die ich auch selbst mit meinem Geld tun kann.
Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zu Ihren Vollmachten und allen wichtigen Vorsorge-Dokumenten.
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