FAQ zum Kauf
Welche Kaufnebenkosten fallen an (Grunderwerbsteuer, Notar, Maklergebühren)?
Beim Kauf einer Immobilie entstehen neben dem Kaufpreis weitere sogenannte Kaufnebenkosten. Die wichtigsten sind:
Grunderwerbsteuer: je nach Bundesland zwischen ca. 3,5% und 6,5% des Kaufpreises (in Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5%)
Notar- und Gerichtskosten: für die Beurkundung des Kaufvertrages und die Eintragung ins Grundbuch fallen in der Regel etwa 1,5% bis 2% des Kaufpreises an
Maklerprovision: die Höhe variiert je nach Region und Makler, meist zwischen 2,5% und 6% des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer
weitere mögliche Kosten:
- Kosten für Gutachten oder Sachverständige
- Umzugskosten
- Renovierungs- oder Modernisierungskosten
Unsere Empfehlung:
Die Kaufnebenkosten betragen insgesamt meist etwa 10% bis 12% des Kaufpreises exklusive der weiteren möglichen Kosten. Es ist ratsam, diese bei der Finanzierungsplanung zu berücksichtigen.
Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Das ist eine grundbuchrechtliche Sicherheit für Sie als Käufer, dass die Immobilie nicht mehrfach verkauft werden kann. Die Eintragung der Auflassungsvormerkung wird auf Veranlassung des Notariats nach dem Beurkundungstermin durch das zuständige Grundbuchamt vorgenommen.
Wie läuft der Kaufprozess ab?
Der Kaufprozess einer Immobilie gliedert sich in mehrere Schritte:
Immobiliensuche & Besichtigung:
Sie wählen passende Objekte aus und besichtigen diese, auch gemeinsam mit einem Makler. Bei möglicherweise geplanten Modernisierungen / Umbauten oder offenen Punkten bezüglich der Bausubstanz oder des Zustands ist es sinnvoll, bei einem zweiten Termin auch entsprechend einen Sachverständigen oder einen Gutachter mit hinzuzuziehen.
Kaufentscheidung & Verhandlung:
Bei Interesse an einer Immobilie führen Sie mit Unterstützung des Maklers Preis- und Vertragsverhandlungen.
Finanzierung klären:
Sie prüfen Ihre Finanzierungsmöglichkeiten und holen eine Finanzierungsbestätigung ein. Dies erfolgt zumeist vorab oder zeitgleich mit der Besichtigung und der Verhandlung mit dem Verkäufer.
Kaufvertragsentwurf:
Der Makler beauftragt einen Notar, der einen Kaufvertragsentwurf erstellt. Sie erhalten diesen zur Prüfung.
Notartermin & Vertragsunterzeichnung:
Beim Notar wird der Kaufvertrag gemeinsam besprochen und unterzeichnet.
Kaufpreiszahlung & Grundbucheintrag:
Nach Erfüllung aller Voraussetzungen und Erhalt der Fälligkeitsmitteilung durch das Notariat zahlen Sie den Kaufpreis. Der Notar veranlasst die Umschreibung im Grundbuch.
Übergabe der Immobilie:
Im Anschluss erfolgen die Schlüsselübergabe sowie Übergabe aller relevanten Unterlagen zur Immobilie.
Unsere Empfehlung:
Ein Makler begleitet Sie während des gesamten Prozesses und steht für Fragen jederzeit zur Verfügung.
Wie läuft die Übergabe ab?
Die Übergabe einer Immobilie erfolgt erst nach wirtschaftlichem Übergang, sprich nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch und Ihrer Kaufpreiszahlung an den Verkäufer. Die Übergabe markiert den Zeitpunkt, an dem Sie als Käufer offiziell alle Rechten und Pflichten vom Verkäufer übernehmen.
Für die Übergabe treffen Sie sich mit dem Verkäufer vor Ort und halten schriftlich in Form eines Übergabeprotokolls den Zustand der Immobilie, alle Zählerstände sowie die übergebenen Schlüssel fest. Das Protokoll wird im Anschluss von beiden Parteien unterzeichnet, alle Schlüssel und wichtige Unterlagen (z. B. Energieausweis, Versicherungsunterlagen, Baupläne, Unterlagen der Energieversorger) werden vom Verkäufer an Sie ausgehändigt.